Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden ausschließlicher Inhalt eines jeden mit
dem Kunden abgeschlossenen Vertrages, soweit
nicht einzelvertraglich und schriftlich von diesen
abgewichen werden soll.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen des Vertragspartners wird ausdrücklich wider-
sprochen!
§ 2 Angebot, Vertragsschluß
Alle Angebote sind freibleibend.
Verträge kommen mit Unterzeichnung der Auf-
tragsbestätigung durch den Kunden und mit dem
dort fixierten Inhalt zustande.
§ 3 Mietgegenstände
Der Kunde hat Anspruch auf Überlassung von
Mietgegenständen mittlerer Art und Güte.
Soweit es True Audio nicht möglich sein sollte,
die konkret gewünschten Mietgegenstände zu
übergeben, behalten wir uns vor, jedenfalls gleich-
wertigen Ersatz zu beschaffen.
Ein solcher Ersatz gilt nicht als unbestellt im Sinne
von § 241 a BGB.
§ 4 Mietpreise
Mietpreise richten sich ausschließlich nach unserer
jeweils gültigen Preisliste. Der jeweilige Mietpreis
gilt nur die Übergabe der Mietsache bei Abholung
oder Anlieferung ab.
Die Kosten für Anlieferung und Abholung unserer-
seits werden im Einzelfall gesondert vereinbart und
berechnet.
Bei Abholung der Mietsache durch den Kunden trägt
dieser alle Kosten für Verpackung, Transport, Versi-
cherungen und mögliche weitere Kosten für Abgaben,
Gebühren und Zölle.
§ 5 Mietzeiten, Mietbeginn
Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes verein-
bart wird, bemißt sich die Mietdauer nach Kalender-
tagen. Hierbei sind Feiertage und Sonntage einge-
schlossen.
Der Tag der Übergabe der Mietsache zählt als erster,
der Tag der Rückgabe als letzter Miettag.
Ist mit dem Kunden die Abholung der Mietsache bei
uns vereinbart worden, so beginnt die Mietzeit mit
termingerechter Bereitstellung der betreffenden Ge-
genstände zur Abholung.
§ 6 Kaution
Bei Übergabe der Mietsache hat der Kunde, falls vorher vereinbart Zug um
Zug eine Kaution zu zahlen.
Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu entrichten.
Die Rückzahlung einer hinterlegten Kaution nach
Rückgabe der Mietsache erfolgt erst nachdem es
uns möglich war, die Gegenstände auf Schäden zu
untersuchen und unsererseits keine Ansprüche mehr
gegen den Kunden bestehen.
§ 7 Grundsätze der Vermietung
1. Aus- /Anlieferung, Rückgabe und Abholung
Die Auslieferung/Übergabe der Mietsachen an den
Kunden sowie die Rückgabe derselben durch den
Kunden erfolgt grundsätzlich am, in der Auftragsbe-
stätigung angegebenen, Lager.
Anlieferung und Abholung von Mietsachen an bzw.
von einem vom Kunden bestimmten Ort bedürfen je-
weils der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Anlieferung bzw. Abholung stellt der Kunde
sicher, daß er selbst oder jedenfalls eine von ihm
autorisierte Person zum vereinbarten Zeitpunkt vor
Ort anwesend ist.
Soweit weder der Kunde noch ein von ihm Bevoll-
mächtigter bei Anlieferung anwesend ist, behalten
wir uns vor, die Mietsache am Anlieferungsort zu
hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Kunde die
vertragsgemäße und vollständige Lieferung an.
Unsere vertragliche Verpflichtung zur Anlieferung
von Mietgegenständen ist mit dem Transport bis
hinter die erste ebenerdige Tür erfüllt.
Entsprechendes gilt für die Abholung der Sachen
vom Kunden. Voraussetzung ist jedoch eine unge-
hinderte Anfahrtsmöglichkeit an den Anlieferungs-
/Abholungsort.
Zeitlicher Mehraufwand bei Anlieferung oder Ab-
holung, den der Kunde zu vertreten hat, wird in
Rechnung gestellt
Den vollständigen Erhalt der vertraglich vereinbarten
Mietsachen bestätigt der Kunde unterschriftlich bei
Anlieferung bzw. Abholung auf dem jeweiligen Lie-
ferschein.
Hiernach sind Beanstandungen des Kunden bezüg-
lich Fehlmengen ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, die gemieteten
Gegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkenn-
bare Mängel hin zu untersuchen und diese uns eben-
falls unverzüglich anzuzeigen.
2. Pflichten beim Umgang mit Mietsachen
Soweit die Bedienung eines Mietgegenstandes be-
sondere Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert,
liegt diesem eine Bedienungsanleitung bei.
Der Mieter sichert zu, die Benutzung des betreffen-
den Mietgegenstandes nur unter Beachtung der
Bedienungsanleitung sowie ausschließlich durch
Personen vornehmen zu lassen, welche den ord-
nungsgemäßen, zweckentsprechenden Umgang und
pfleglichen Gebrauch sicherstellen können.
Bedienungsanleitungen stehen unter: http://www.trueaudio.de/service/manuals
zum Download bereit.
(Passwort wird nur auf Nachfrage an Kunden vergeben!)
Mietgegenstände, welche nicht über eine Bedienungs-
anleitung verfügen und die der Mieter nicht zweifels-
frei gefahrlos für den Gegenstand selbst oder für
Personen und/oder Sachen bedienen kann, wird er
nicht in Betrieb nehmen.
Elektrische und elektronische Gerätschaften sind nach
Gebrauch von der Stromversorgung zu trennen.
Eine Untervermietung der Mietgegenstände ist dem
Kunden untersagt.
Aufstell- und Anschlußarbeiten unsererseits erfolgen
nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
und zu den jeweils geltenden Preisen.
Der Mieter verpflichtet sich uns gegenüber, während
der Mietzeit dafür zu sorgen, daß Dritte die Mietsa-
chen nicht beschädigen.
Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust von Miet-
gegenständen teilt der Mieter uns unverzüglich mit.
Spätestens bei Rückgabe der Mietgegenstände hat der
Mieter diesbezügliche Angaben zu machen.
Der Mieter haftet ab Erhalt der Mietsachen bis zu
ihrer Rückgabe für deren schuldhafte Beschädigung
oder deren Verlust unabhängig davon, ob Beschädi-
gung oder Verlust durch ihn selbst oder durch Dritte
verursacht wurde.
Diesbezügliche Schadensersatzansprüche gegen
Dritte tritt der Mieter auf Verlangen an TrueAudio ab.
3. Pflichten bei Rückgabe und Abholung
Die Mietgegenstände hat der Mieter zum vereinbar-
ten Zeitpunkt in dem Zustand zurück zu geben, den
diese bei Übergabe bzw. Lieferung hatten.
Insbesondere hat der Mieter dafür zu sorgen, daß die
Geräte mit allen dem Liefer- bzw. Abholumfang ent-
sprechenden Zubehörteilen und in den dafür vorgese-
henen Verpackungen an uns zurück gegeben werden.
Bei Abholung der Mietsachen durch uns sind diese
wie vor beschrieben verpackt und an einem Ort ge-
lagert vom Mieter bereit zu stellen. Der Abholungsort
ist vom Mieter ebenerdig und so zu wählen, daß eine
Abholung mit einem Transportfahrzeug problemlos
möglich ist.
Soweit die Mietgegenstände oder der Abholungsort
nicht den vorbezeichneten Kriterien genügen, wird
der zusätzliche Aufwand für Sortier- und Verpak-
kungsarbeiten, wegen zusätzlicher Transportwege
und -zeiten etc., unseren geltenden Preislisten ent-
sprechend berechnet.
Die Rückgabe wird dem Mieter schriftlich auf dem
Rückgabelieferschein bestätigt.
Ist der Mieter oder sein Bevollmächtigter nicht bei
der Abholung anwesend, kann der diesbezügliche
Rückgabelieferschein bei uns nachträglich angefor-
dert werden.
Insbesondere bei technischen Gerätschaften oder ei-
ner Vielzahl von Mietgegenständen, kann eine Über-
prüfung auf Schäden oder Vollzähligkeit nicht sofort
bei Rückgabe oder Abholung erfolgen. Der Mieter
erklärt sein Einverständnis, daß wir diese Kontrollen
erst in unseren Geschäftsräumen durchführen, wobei
sichergestellt wird, daß bis zur Kontrolle keine Be-
schädigungen oder Verluste eintreten.
Selbstverständlich kann der Mieter bei der Kontrolle
nach vorheriger Absprache anwesend sein.
§ 8 Überschreitung von Mietzeiten
Kommt es, aus vom Mieter zu vertretenden Gründen,
zur Überschreitung der vereinbarten Mietzeiten, so
behalten wir uns das Recht vor, dies entsprechend den
im Mietvertrag vereinbarten Konditionen zusätzlich zu
berechnen. Dem Mieter verbleibt jedoch der Nachweis,
daß uns durch die von ihm zu vertretende Verspätung
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach Überschreitung der vereinbarten Mietzeit fordern
wir den Mieter unter Fristsetzung auf, die Mietgegen-
stände zurück zu geben bzw. mit uns einen Termin zur
Rückholung innerhalb dieser Frist zu vereinbaren.
Läßt der Mieter diese Frist fruchtlos verstreichen, be-
halten wir uns vor, unbeschadet weitergehender Scha-
densersatzansprüche, statt der Rückgabe/Rückholung
Schadensersatz in Höhe der Kosten für gleichartige,
neuwertige Gegenstände zu verlangen.
§ 9 Schadensersatz bei Verlust und Beschädigung
Unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche
haftet der Mieter uns gegenüber bei Verlust oder irrepa-
rabler Beschädigung auf Ersatz der Kosten für die
Wiederbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen
Gegenstandes.
Nach Erstattung der Kosten für die Wiederbeschaffung
kann der Kunde Übereignung der zerstörten, irreparab-
len Sache verlangen. Letzteres hat der Mieter uns ge-
genüber schriftlich und spätestens einen Monat nach
Geltendmachung unserer Schadensersatzansprüche
mitteilt. Sollte der Mieter jedoch vor Ablauf dieser
Monatsfrist Schadensersatz geleistet haben, ohne die
Übereignung des beschädigten Gegenstandes uns
gegenüber schriftlich eingefordert zu haben, sind wir
berechtigt, den Gegenstand zu entsorgen.
Im Falle reparabler Beschädigung der Mietsache hat
der Mieter – unbeschadet weitergehender Schadenser-
satzansprüche unsererseits – die Reparaturkosten zu
erstatten.
§ 10 Rücktritt, Stornierung, Kündigung
Kündigung oder Stornierung des Mietvertrages seitens
des Mieters bedürften der Schriftform.
Kündigt oder storniert der Mieter den Mietvertrag
oder tritt er aus Gründen, die nicht von uns zu vertre-
ten sind, vom Mietvertrag zurück, sind wir berechtigt,
wie folgt pauschal zu berechnen:
bis 20 Tage vor Mietbeginn: 20 %,
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %,
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 70 %,
später als 3 Tage vor Mietbeginn: 90 %
des Auftragswertes.
Maßgeblich ist hierbei jeweils der Zugang der Erklä-
rung des Mieters bei uns.
Haben wir bereits mit der vertraglich vereinbarten
Anlieferung der Mietgegenstände begonnen, so ist der
gesamte Auftragswert zu zahlen.
Dem Mieter bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, daß
uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden ent-
standen ist.
§ 11 Haftung des Vermieters
Wir haften unbeschränkt für Personenschäden, welche
aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverlet-
zung unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ferner haften
wir nur unbeschränkt bei Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit unsererseits oder seitens gesetzlicher Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht unser-
erseits lediglich für Schäden aus der Verletzung wesent-
licher Vertragspflichten, jedoch nur bis zum Fünffachen
des Netto-Auftragswertes und beschränkt auf Schäden,
mit denen im Zusammenhang mit der Vermietung der
vertraglich bezeichneten Gegenstände sowie der ver-
traglich geschuldeten Leistung im Übrigen typischer-
weise zu rechnen ist.
Eine verschuldensunabhängige Haftung i.S.v.
§ 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Son-
dervermögen ist, ist Bonn Gerichtsstand für alle im
Rahmen der Geschäftsbeziehung entstehenden Strei-
tigkeiten.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
welche ganz oder zum Teil nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, haben auf die Wirk-
samkeit des Vertrages im Übrigen keinen Einfluß.
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